Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Susanne Kühn – Yogalehrerin – (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) bietet Yogaunterricht (Einzel- und Gruppenunterricht, Aus- und Weiterbildungen) und Nordic-Walking (Einzel- und Gruppenunterricht) an.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die beauftragte Leistung nach Maßgabe der zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin geschlossenen Vertrags. Sie werden jeweils bei der Auftragsannahme bekannt gegeben und werden damit Vertragsbestandteil. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots ist auf der Website bekannt gegeben.
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag zwischen Auftragnehmerin und der auftraggebenden Person.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt auf Grund schriftlicher Auftragsannahme oder durch Online-Buchung des Angebots durch die Auftraggeberin zu Stande. Eine E-Mail- Bestätigung des Angebots ist zulässig.
Für die Vertragserfüllung ist es erforderlich, dass die Auftraggeberin ihre vollständige Adresse mitteilt sowie bei einem Online-Angebot eine E-Mail-Adresse, um die Zugangsdaten zum Online-Angebot zur Verfügung stellen zu können.
Die personenbezogenen Daten werden zu betriebsinternen Bearbeitungszwecken nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Erreichbarkeit
Die Auftragnehmerin ist zu folgenden Zeiten telefonisch (Mailbox) oder per Mail erreichbar:
Montag bis Freitag zwischen 8.00 – 18.00 Uhr
Eine Rückmeldung erfolgt Montag bis Freitag innerhalb von 48 Stunden.
Vertragsdauer – Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus der zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin beauftragten Leistung.
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nicht möglich.
Zahlungsbedingungen
Der Betrag für die gebuchte Leistung ist verbindlich. Der Betrag muss vor Beginn der Leistung auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen sein oder am Tag des Leistungsbeginns bar beglichen werden.
Sämtliche Leistungen von der Auftragnehmerin werden nach der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG abgerechnet.
Kommt die Auftraggeberin mit der Zahlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin die Teilnahme an der Leistung verwehren.
Rücktritt durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin ist ungeachtet sonstiger wichtiger Gründe berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn absehbar ist, dass eine Auftragserfüllung nicht möglich ist. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Die Auftragnehmerin kann dann einen angemessenen Ersatz für den getätigten Aufwand verlangen.
Schadenersatzansprüche stehen der Auftraggeberin nicht zu.
Rücktritt der Auftraggeberin – Stornierung
Die Auftraggeberin kann bis 8 Tage vor Beginn des Auftrags durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Die Auftragnehmerin kann dann einen angemessenen Ersatz für die getätigten Aufgaben verlangen. Stornierungen per SMS oder sonst. Messenger-Dienste werden nicht akzeptiert.
Erkrankung der Auftraggeberin
Bei Erkrankung der Auftraggeberin vor Beginn des Angebots gelten die vorgenannten Regelungen "Rücktritt der Auftraggeberin - Stornierung".
Wurde ein regelm. Yogakurs (Block-Kurs) gebucht und die Auftraggeberin erkrankt, kann der versäumte Termin in einem anderen regelm. Yogakurs nachgeholt werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind und das Angebot weiterhin besteht. Ein Rechtsanspruch auf Nachholen der versäumten Termine besteht nicht.
Haftung
Die Haftung der Auftragnehmerin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit des Teilnehmers oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks (§ 286 BGB). Der Schadensersatzanspruch für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus folgender Sonderregelung etwas anderes ergibt:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber der Auftragnehmerin oder einem Dritten abzugeben hat, insbesondere Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.